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Neujahrskonzerte von Konzertabsage betroffen

Bundesweite Corona-Maßnahmen betreffen auch Januarkonzerte der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern

Nach der Bekanntgabe zum weiteren Umgang mit der anhaltenden Corona-Pandemie am 13. Dezember 2020 durch die Landesregierung sind die Einschränkungen des öffentlichen Lebens verschärft worden. Davon sind auch die beiden Neujahrskonzerte am 9. und 10. Januar 2021 in Ulrichshusen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Diese geplanten Veranstaltungen im Rahmen des Festspielwinters können aufgrund der beschlossenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Bereits im März hatten die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern die diesjährige Ausgabe des Festspielfrühlings Rügen absagen müssen; im Mai folgte eine teilweise Absage des Festspielsommers bis Ende August. Mit den Reihen »30 — mal anders« und »Septemberkonzerte — neu aufgelegt« konnten während der Sommermonate 64 neue, pandemiegerecht konzipierte Veranstaltungen präsentiert werden. Weitere Konzerte sollten im Rahmen des neu geschaffenen Festspielwinters nachgeholt werden. Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mussten die für November und Dezember geplanten Konzerte jedoch entfallen.

Informationen für Konzertbesucher und -besucherinnen

Alle Konzerte, die nach dem 10. Januar geplant sind, werden nach heutigem Stand stattfinden. Etwaige Änderungen werden über die Internetseite der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich bekannt gegeben.

Inhaberinnen und Inhaber von Eintrittskarten für die entfallenden Konzerte können diese auf der Internetseite der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern bequem online rückabwickeln. Neben einer Erstattung oder der Umwandlung des Kartenpreises in einen Gutschein ist es auch möglich, den Kartenwert zu spenden und somit den privaten Rettungsschirm der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen.

Für Fragen steht das Team der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern telefonisch unter 0385 5918585 zur Verfügung.