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Fragen und Antworten

Ich habe eine Eintrittskarte für ein Konzert erworben, das nicht stattfinden kann. Was mache ich jetzt?

Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern bieten Ihnen drei Wahlmöglichkeiten an:

1. Sie entscheiden sich dafür, einen Teil des von Ihnen gezahlten Betrags als Spende an die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern zu geben und den Rest ausgezahlt zu bekommen. Besonders freuen wir uns über Spenden in voller Tickethöhe.
2. Sie können Ihre Karten in einen Gutschein umwandeln lassen.
3. Sie sehen in dieser wirtschaftlich unsicheren Zeit die Notwendigkeit, sich die komplette Summe auszahlen zu lassen.

Bitte sehen Sie von einer Kartenrücksendung per Post ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bemühen uns darum, jede Rückabwicklung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld.

Gutschein oder Teilspende? Wie helfe ich den Festspielen M-V am meisten?

Auf unserer Internetseite finden Sie ein entsprechendes Formular — das Rückabwicklungsformular. Dort können Sie angeben, ob Sie 25, 50, 75 oder 100 Prozent Ihrer Ticketsumme spenden wollen. Wer 25 Prozent spendet, bekommt 75 Prozent erstattet, wer 50 Prozent spendet, bekommt 50 Prozent erstattet usw. Nach Erhalt des Formulars werden wir den Restbetrag zeitnah auf Ihr Konto erstatten.

Wie genau funktioniert die Teilspende?

Ja. Da die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützig sind, stellen wir Ihnen für die gespendete Summe gerne eine entsprechende abzugsfähige Spendenbescheinigung aus.

Warum hilft den Festspielen M-V ein Gutschein nicht wirklich?

Den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern helfen Sie eindeutig am meisten, indem Sie Teile oder den gesamten Betrag Ihrer Buchung spenden. Mit jedem Betrag helfen Sie uns sehr. Ein Gutschein verschiebt das Finanzproblem nur um ein Jahr!

Wie genau funktioniert der Gutschein?

Ihre Spende sichert den Erhalt der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern. Das Geld wird benötigt, um eine Insolvenz abzuwenden.

Kann ich frei wählen, für welche Konzerte ich meinen Gutschein einlöse?

Das Jahresbudget der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich auf mehr als fünf Millionen Euro. Durch die erfolgte Absage von Konzerten des Festspielfrühlings Rügen im März 2020, des Festspielsommers 2020 (bis Ende August) sowie des Festspielwinters bis zum 31. Januar 2021 stellt sich der veränderte Haushalt wie folgt dar: Die Ausgaben reduzieren sich erheblich. Wir haben Mitte März einen Ausgabenstopp verhängt und das gesamte Team in die Kurzarbeit geschickt. Je nach Lage kann und muss der Umfang dieser Kurzarbeit nach unten oder nach oben korrigiert werden. Weitere Ausgaben reduzieren sich oder entfallen sogar, darunter viele Künstlerhonorare, ferner Dienstleisterkosten, alle Ausgaben im Bereich Veranstaltungstechnik zur Durchführung von Konzerten.

Wie bei allen anderen Unternehmen bleiben jedoch auch für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern etliche Kosten bestehen: So wurden bereits bis zum Corona-Ausbruch 600.000 Euro für Marketing und Personal ausgegeben; es gibt zahlreiche weitere Fixkosten, von der Miete bis zu vertraglich vereinbarten Dienstleisterkosten (etwa im Bereich IT). Rechnet man dies alles zusammen und bringt alle Einsparungen in Abzug, bleibt von einem Etat von 5,3 Millionen Euro immer noch ein Fixum von 1,4 Millionen Euro. Diese Kosten sind nicht abzuwenden und müssen beglichen werden. Auch durch zugesagte Hilfen durch das Land und weitere Geldgeber bleibt ein Delta von einer Million Euro. Diese Lücke müssen wir durch einen privaten Rettungsschirm schließen. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern bitten alle Sponsoren, Stiftungen, Mäzene, Festspielfreunde, Stifterinnen und Stifter sowie Kartenkundinnen und -kunden, ihren Beitrag zu leisten. Wenn alle zumindest etwas geben, wird es gelingen, die Lücke von einer Million Euro zu schließen.

Können bereits gekaufte Karten von abgesagten Konzerten in Gänze erstattet werden?

Ja. Wir sind davon überzeugt, dass wir alle diese Krise gut überstehen werden, wenn wir bedingungslos zusammenhalten. Vielen von Ihnen werden in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten selbst mit Sorge auf die finanzielle Zukunft schauen. Daher bieten wir unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit einer vollständigen Rückerstattung des Netto-Kartenpreises an.

Was wird aus der Vorverkaufsgebühr?

Nein: Wir freuen uns, dass es uns in einigen Fällen gelungen ist, für im Sommer geplante Konzerte neue Termine zu finden. Einige dieser Konzerte finden im neu geschaffenen „Festspielwinter“ statt, andere werden wir im Festspielsommer 2021 nachholen.

Was passiert mit den Eintrittskarten zu Konzerten, die im Sommer 2020 geplant waren und nun verschoben werden?

Karten für Konzerte, die in den Festspielsommer 2021 verschoben werden, behalten ihre Gültigkeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur in begründeten Härtefällen Karten zurücknehmen.

Ausnahmen bilden die folgenden, in den Festspielsommer 2021 verschobenen Konzerte:
Junge Gipfelstürmer (Mi., 01.07.2020), neuer Termin: Mi.,30.06.2021
Stars im Dorf (Fr., 10.07.2020), neuer Termin: Mi., 08.09.2021
Ein Tag in Beidendorf (So., 09.08.2020), neuer Termin: So., 08.08.2021

Bitte lassen Sie sich Ihre für den Sommer 2020 gekauften Karten erstatten und erwerben Sie neue Konzertkarten für den Ersatztermin.


Karten für Konzerte, die in den Festspielwinter 2020/21 verschoben werden, müssen zunächst storniert werden. Da wir die Konzerte im Festspielwinter unter Pandemie-Vorgaben planen und es zu Programmänderungen kommen kann, müssen Sie Karten für diese Konzerte neu erwerben.

Eine Auflistung aller verschobenen Konzerttermine finden Sie hier.

Wie viel Hilfe bekommen die Festspiele M-V in dieser Situation aus öffentlicher Hand?

Der allgemeine Vorverkauf für den Festspielwinter hat am 17. September 2020 begonnen. Das genaue Programm finden Sie hier.

Was genau hat es mit dem Eine-Million-Rettungsschirm auf sich?

Eine Verschiebung in den Festspielsommer 2021 ist leider nur in Ausnahmefällen möglich, da wir unsere Planungen beinahe ganz abgeschlossen haben und andererseits die Musikerinnen und Musiker, insbesondere die Orchester, längst für 2021 verplant sind. Etliche Spielstätten sind zudem bereits vergeben. Der Konzertbetrieb ist mit großem Vorlauf organisiert.

Wofür werden die Spenden verwendet?

Das Jahresbudget der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern beläuft sich auf 5,5 Millionen Euro und wird zu über 50 % durch die verkauften Eintrittskarten realisiert. Über 40 % der Kosten werden durch Sponsoring- und Fördergelder z. B. von privaten Kulturstiftungen gedeckt — Förderungen, die meist projektbezogen sind und abgerechnet werden müssen. Knapp 10 % der Finanzierung erfolgt über öffentliche Gelder, z. B vom Land, Kommunen und Landkreisen. Auch hier gibt es keine institutionelle Förderung, sondern ausschließlich projektbezogene Unterstützung.
Durch das ab März 2020 geltende Veranstaltungsverbot fielen neben den Einnahmen durch die verkauften Karten auch die Grundlagen für jedes Sponsoring und alle abrechenbare Projekte für die Förderungen weg. Selbstverständlich haben sich die Ausgaben mit der Absage von Konzerten, darunter der Festspielfrühling Rügen im März 2020, der Festspielsommer 2020 (bis Ende August) sowie der Festspielwinter 2020/21, erheblich reduziert. Wie bei allen anderen Unternehmen bleiben jedoch auch für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern etliche Kosten bestehen: So wurde bereits bis zum Corona-Ausbruch ein Großteil des Etats für Marketingmaßnahmen (Druck und Versand der Programmbroschüren) und Personal ausgegeben; es gibt zahlreiche weitere Fixkosten, von der Miete bis zu vertraglich vereinbarten Dienstleisterkosten (etwa im Bereich IT). Rechnet man dies alles zusammen und bringt alle Einsparungen in Abzug, bleibt immer noch ein Fixum von einer Million Euro im Festspieljahr 2020.

Nach der Absage des Festspielsommers 2020 haben wir einen Eine-Million-Euro-Rettungsschirm ausgerufen und um Spenden gebeten, um das in 2020 entstehende finanzielle Defizit ausgleichen zu können. Das Finanzziel von einer Million Euro konnte dank der großen Spendenbereitschaft von Kartenkäuferinnen und -käufern, die auf eine Rückerstattung verzichteten und so allein über 370.000 Euro spendeten, sowie zahlreicher Unternehmen, Förderer und Sponsoren zum Jahresende erreicht werden. Vielen Dank dafür!
              
Noch im Dezember 2020 gaben Kulturministerin Bettina Martin und Finanzminister Reinhard Meyer bekannt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2021 eine Corona-Hilfe von bis zu 1,5 Millionen Euro im MV-Schutzfonds für die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern reserviert habe. Ein etwaiges weiteres finanzielles Defizit der gGmbH könnte so ausgeglichen werden.

Fließt das Geld den Künstlerinnen und Künstlern zu?

Mit Ihrer Spende erhalten Sie den wichtigsten Auftraggeber der Künstler und Künstlerinnen am Leben: den Veranstalter. Als Veranstalter vergeben wir Jahr für Jahr Aufträge und Gagen an Kunstschaffende und Dienstleistende wie Klavierstimmer oder Tontechniker in Höhe von circa vier Millionen Euro. Da uns das Wohl unserer Festspielkünstlerinnen und -künstler besonders wichtig ist, suchen wir mit ihnen nach Alternativlösungen und wollen, sobald wir selbst gerettet sind, notleidenden Künstlerinnen und Künstler sowie Dienstleistern helfen.

Zusammen mit den Ostdeutschen Sparkassenstiftungen haben die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern mit 99 Funken zudem eine Crowdfundingplattform aufgelegt, deren Erträge exklusiv jungen Künstlerinnen und Künstlern zugutekamen, die im Festspielsommer 2020 nach Mecklenburg-Vorpommern hätten kommen sollen. Das Projekt wurde mit Ende des Festspielsommers 2020 erfolgreich abgeschlossen. Lesen Sie hier die Meldung zum Abschluss der Crowdfunding-Aktion.

Wie würden die Festspiele M-V in dem sehr unwahrscheinlichen Fall eines Spendenüberschusses agieren?

An sich ja. Bitte beachten Sie aber: Das Programm für den Festspielsommer 2021 und den Festspielwinter 2021/22 wurde bereits am 20. November 2020 veröffentlicht. Auch der verschobene Festspielfrühling Rügen, der in diesem Jahr zu einem Festspielherbst Rügen 2021 wird, ist bereits seit 25. Februar 2021 erneut im Verkauf. Aufgrund der großen Nachfrage nach Karten müssen Sie damit rechnen, dass Sie nicht immer das von Ihnen präferierte Konzert oder die gewünschte Preiskategorie bekommen werden. Es ist möglich, dass Konzerte bereits ausgebucht sind, wenn Sie anfragen. Der Gutschein wird also keinen Anspruch auf ein ganz bestimmtes Konzert bedeuten.

Warum verschieben die Festspiele nicht noch mehr Konzerte?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail an kartenservice@festspiele-mv.de oder per Telefon unter 0385 5918585. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Was passiert, wenn ich bis zum 31. Dezember 2021 kein Konzert für meinen Gutschein finde, das ich besuchen möchte?

In diesem Fall können Sie Ihren Gutschein bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern reklamieren. Dann wird Ihnen der offenstehende Betrag inklusive Vorverkaufsgebühr erstattet. Bitte wenden Sie sich hierfür selbständig bis zum 1. Februar 2022 an unseren Kartenservice.

Ich habe weitere Fragen zu diesem Thema, zu denen ich keine Antworten gefunden habe. Wohin kann ich mich wenden?

Ja. Sie haben es selbst in der Hand: Mit einer Spende können Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern leisten. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Spendenseite.

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