NDR Radiophilharmonie
NDR Radiophilharmonie

Eröffnungskonzert

Pandemiegerecht, maximale Besucherkapazität 57 Personen

Neubrandenburg, Konzertkirche

Preiskategorien *
€ 45.– (€ 15.– davon gehen als Spende in den Rettungsschirm der Festspiele MV) · zzgl. € 1.50/3.– Programmheft ausgelegt auf Ihrem Platz

Künstler

Mitglieder der NDR Radiophilharmonie Kammerensemble

Mitglieder der NDR Radiophilharmonie

Kammerensemble

Programm

BRAHMS Sextett für Streicher Nr. 2 G-Dur op. 36
MENDELSSOHN BARTHOLDY Oktett für Streicher Es-Dur op. 20
 

Hinweise

Für dieses Konzert wurde in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eine Publikumspräsenz von 58 Personen vor Ort genehmigt. Der Vorverkauf für die wenigen Karten startet am Montag, den 8. Juni über den telefonischen Kartenservice der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern unter 0385 5918550. Es können pro Buchung maximal 2 Karten erworben werden.

Der Preis für ein Programmheft wird beim Kartenkauf automatisch auf den Kartenpreis aufgeschlagen, um diese kontaktlos zu verkaufen. Die Hefte liegen dann auf Ihrem Platz bereit. Für einen Einzelplatz beträgt der Zuschlag € 1.50 und für einen Doppelplatz € 3.–.

Dieses Konzert ist Teil unseres #netzspielsommers. Hier auf unserer Website können Sie das Konzert digital auch von zuhause nachschauen.

Auch wenn es in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise keinen gewöhnlichen Festspielsommer geben kann, so bringen die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern mit ihrer pandemiegerechten Veranstaltungsreihe „30 – mal anders“ trotzdem Musik ins Land.            
In der Neubrandenburger Konzertkirche werden am Eröffnungswochenende des ursprünglich geplanten Festspielsommers Mitglieder der NDR Radiophilharmonie ein Eröffnungskonzert mit einem kammermusikalischen Alternativprogramm zum Besten geben. Auf dem Programm stehen Brahms’ heiteres Streichsextett Nr. 2 G-Dur und Mendelssohn Bartholdys beliebtes Streichoktett in Es-Dur.

Konzertkirche Neubrandenburg

Neubrandenburg, Konzertkirche
An der Marienkirche 1
17033 Neubrandenburg

* ggf. zzgl. VVK-/AK-Gebühr Zurück zur Übersicht