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Angepasste Corona-Regeln sichern Festspielfrühling Rügen
Für März geplante Konzerte mit Geiger Daniel Hope können stattfinden
Die am 25. Januar 2022 durch Kulturministerin Bettina Martin bekannt gegebene Anpassung der geltenden Corona-Landesverordnung bietet endlich die ersehnte Gewissheit für die Durchführbarkeit des diesjährigen Festspielfrühlings Rügen: Nach den Absagen in den zurückliegenden zwei Jahren kann der Konzertreigen in diesem Jahr endlich wieder stattfinden. Möglich wird dies, da Veranstaltungen nun auch bei der höchsten Corona-Warnstufe »Rot« durchgeführt werden dürfen. Bislang waren Kulturveranstaltungen bei dieser Warnstufe untersagt.
Laut angepasster Landesverordnung vom 26. Januar werden bei der Durchführung von Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen bei Warnstufe »Rot« weiterhin strenge Richtlinien angewandt: 2G-Plus-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Abstandsregel nach dem Schachbrettmuster sowie eine maximale Auslastung von 30 Prozent und höchstens 200 Besucherinnen und Besucher bei Veranstaltungen in Innenräumen. Für höhere Auslastungen ist weiterhin die Warnstufe »Orange« notwendig.
Leider schafft die angestrebte Anpassung keine längerfristige Planbarkeit: Welche der festgesetzten Warnstufen für den zehntägigen Festspielfrühling gilt, der am 18. März im Putbuser Marstall seinen Anfang nehmen wird, wird sich nach den geltenden Regeln erst fünf Tage vorher entscheiden. Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern hoffen darauf, dass sich bereits ab Anfang März eine klare Tendenz ablesen lässt und sich dank erhoffter sinkender Inzidenzzahlen eine längerfristige Prognose ergibt, mit welchen Kapazitäten die Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Gegenwärtig werden alle Optionen geprüft, wie bei einer etwaigen weiteren Reduzierung der Kapazitäten mit bereits gekauften Karten verfahren wird. Bislang sind alle Konzerte mit einer Bestuhlung von 50 Prozent und den erforderlichen Abstandsregeln verkauft worden. Inhaber und Inhaberinnen von Karten für die Konzerte des Festspielfrühlings Rügen werden bei neuen Informationen wie gewohnt per Festspielpost via E-Mail bzw. postalisch in Kenntnis gesetzt.