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Strand Rügen
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Festspielfrühling Rügen 2020 abgesagt

Das Landratsamt Vorpommern-Rügen hat am Mittwoch, den 11. März 2020 sämtliche Konzerte des Festspielfrühlings Rügen 2020 mittels behördlicher Anordnung untersagt. Der Festspielfrühling (13.–22.03.2020) entfällt damit ersatzlos.

Die Karten können an den Orten zurückgegeben werden, an denen sie erworben wurden. Karten, welche an Vorverkaufskassen erworben wurden, können dort zurückgegeben werden. Online bestellte Karten können an die Adresse des Pressezentrums Rostock gesandt werden (Neuer Markt 3, 18055 Rostock). Tickets, die telefonisch oder per E-Mail direkt bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern gekauft wurden, können an das Festspielbüro gesendet werden (Lindenstraße 1, 19055 Schwerin). Erstattet wird der Nettopreis exklusive Gebühren. 

Bei Rückfragen steht das Team der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern unter T 0385 5918585 zur Verfügung.